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7. Wir fordern die Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz. |
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8. Wir fordern entsprechend Artikel 1 und 3 des Grundgesetzes die konsequente Gleichbehandlung aller Menschen innerhalb der Streitkräfte. Unterschiedlichen Sportnormen und andere Bevorzugungen sind zu beseitigen. Implementierung der vollen, gleichberechtigten Anerkennung der sexuellen Würde auch von Männern. |
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9. Wir fordern die Durchsetzung einer geschlechtsunabhängigen Rechtsprechung. |
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10. Wir fordern, daß Falschbezichtigungen von Amts wegen konsequent juristisch verfolgt und bei Verdacht auf Falschbeschuldigungen gezielt Ermittlungen in diese Richtung angestellt werden. |
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11. Wir fordern, daß die Politik gezielte Maßnahmen ergreift, die geeignet sind, für Männer und Frauen gleichlange, durchschnittliche Rentenbezugszeiten zu gewährleisten. |
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12. Wir fordern entsprechend Artikel 3 des Grundgesetzes, dass die Kinderzuschläge bei Gewährung von Renten, Pensionen oder sonstigen Leistungen automatisch hälftig auf beide Eltern aufgeteilt werden, und zwar unabhängig von der Art der gewählten Lebensform. |
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13. Wir fordern entsprechend Artikel 3 des Grundgesetzes eine Arbeitsmarktpolitik, die sich an der Realität der Arbeitslosenzahlen orientiert und bei stärkerer Betroffenheit von Männern spezielle Arbeitsmarktförderung für männliche Arbeitslose. |
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14. Wir fordern das gleiche Engagement für Jungenzukunftstage ein, wie es seit Jahren Mädchen erhalten – und zwar auch und besonders in zukunftsträchtigen, gut bezahlten „Frauenbranchen“. |
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15. Wir fordern eine verstärkte Männerförderung in den pädagogischen Berufen und eine gezielte Förderung in Sprachentwicklung und Motorik im Vorschul- und Grundschulbereich. |
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16. Wir fordern eine gezielte jungenspezifische Leseförderung. |
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17. Wir fordern, daß die Politik die Probleme der ausländischen Jungen im selben Maß in den Blick nimmt, wie das bei den ausländischen Mädchen der Fall ist. |
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18. Wir fordern entsprechend Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes die objektive Berücksichtigung männlicher wie weiblicher Opfer in Bezug auf Zwangshochzeiten und Ehrenmorde durch Politik, Hilfsorganisationen und Medien´. |
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19. Wir fordern entsprechend Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes das Verbot der Beschneidungen von Jungen ohne medizinische Indikation. |
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20. Wir fordern entsprechend Artikel 3 des Grundgesetzes Elternteilen, die dem anderen Elternteil vorsätzlich und entgegen gerichtlich festgelegter Regelungen den Kontakt zum Kind verwehren, umgehend das Sorgerecht zu entziehen. Ziel sollte es sein, das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich beiden Eltern zu erteilen, gleichgültig ob sie verheiratet, geschieden, getrennt leben oder mit einem anderen Partner zusammen sind. |
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21. Wir fordern: Mit Anerkennung der Vaterschaft soll das gemeinsame Sorgerecht gelten, solange keine Kindeswohlgefährdung nach § 1666a BGB vorliegt. |
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22. Wir fordern einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt als Voraussetzung für die standesamtliche Eintragung. |
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23. Wir fordern entsprechend Artikel 3 des Grundgesetzes eine objektive, gleichberechtigte Berücksichtigung der Anliegen, Interessen und Problemlagen von Jungen und Männern in Gleichstellungsberichten. |
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24. Wir fordern entsprechend Artikel 1 des Grundgesetzes Jungen- und Männerfeindlichkeit sowie Sexismus gegen Jungen und Männer von Medien und Politik gleichberechtigt zu thematisieren und ebenso zu verurteilen wie Mädchen- und Frauenfeindlichkeit und Sexismus gegen Mädchen und Frauen. |
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25. Wir fordern entsprechend Artikel 3 des Grundgesetzes eine objektive, gleichberechtigte Berücksichtigung der Anliegen, Interessen und Problemlagen von Jungen und Männern in den Gender Studien. |
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26. Wir fordern die Streichung des § 8 des Bundesgleichstellungsgesetzes oder dessen Ausweitung auf Männer und den Verzicht auf Quoten. |
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27. Wir fordern entsprechend Artikel 3 des Grundgesetzes die gleichberechtigte berufliche Förderung. Die Personengruppe, die unterrepräsentiert ist, ist durch gleiche Maßnahmen beruflich zu fördern. |
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28. Wir fordern entsprechend Artikel 3 des Grundgesetzes die Fortschreibung der Zuständigkeit des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch auf Männer. |
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29. Wir fordern, daß „Gender Mainstreaming“ nicht länger nur als Frauenförderpolitik verstanden wird, sondern entsprechend der Theorie auch in der Praxis gleichberechtigt die Situation und Probleme der Jungen und Männer ins Blickfeld nimmt. |
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30. Wir fordern, daß auch Männern des aktive und passive Wahlrechts für die Tätigkeit der/des Gleichstellungsbeauftragten zugestanden oder diese Tätigkeit komplett gestrichen wird. |